Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast,
wir bedanken uns für Ihr Interesse JOURNEY D.LUXE mit der Organisation Ihrer Urlaubsreise zu beauftragen. Uns ist eine offene Kommunikation sehr wichtig, daher finden Sie folgend alle rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Reisebuchung über uns. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sie ergänzen die §§ 651 a-t BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die §§ 4-11 der BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) bzw. füllen diese aus.
1. ANMELDUNG & REISEBSTÄTIGUNG
Sobald Sie unser Angebot annehmen und uns Ihre Reiseanmeldung senden, bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sie können uns die Anmeldung schriftlich, online, per Telefax oder mündlich zukommen lassen. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Anmeldung angenommen haben. Dies bedarf keiner besonderen Form. Mit unserer Reisebestätigung informieren wir Sie über unsere Annahme.
2. ZAHLUNG
2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung Ihrer gebuchten Reise überweisen Sie uns bitte die angegebene Anzahlung. Diese beträgt in der Regel 20 % des Gesamtreisepreises. Da Zahlungen vor der Reise ausschließlich gegen Aushändigung des Sicherungsscheins erfolgen dürfen, erhalten Sie mit Reisebestätigung unseren Sicherungsschein. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651R BGB insolvenzgesichert.
2.2 Lediglich Kosten für eine vermittelte Versicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig und sind nicht erstattbar.
2.3. Der verbleibende Reisepreis wird spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise fällig. Sobald die komplette Zahlung bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen die Reiseunterlagen zukommen lassen. 2.4. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, falls Sie trotz Mahnung mit Nachfristsetzung die Zahlung nicht vollständig geleitet haben sollten. In diesem Fall sind wir berechtigt als Entschädigung unserer Aufwände Rücktrittsgebühren in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.4 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort und komplett fällig.
3. LEISTUNGEN
Leistungsbeschreibungen sind ausschließlich die Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung, auf der Internetseite der www.journey-deluxe.de sowie in Broschüren. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie selbstverständlich vor der Buchung informieren.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1. Sollten sich Reiseleistungen ändern oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom ursprünglich vereinbarten Inhalt ergeben, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, so ist diese gestattet. Voraussetzung ist, dass diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen, die nach dem 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.
4.3. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren von unserem geschlossenen Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
4.4. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
5. UNSERE ZUSATZLEISTUNGEN (neu ab 01.06.2023)
5.1. Wir bieten Ihnen zu Ihrer gebuchten Reise diverse Zusatzleistungen an, wie z.B. Restaurantempfehlungen, Buchungen von Ausflügen und andere Concierge-Dienstleistungen im Sport- und Erlebnisbereich. Für den Leistungsumfang ist die jeweilige Leistungsbeschreibung maßgeblich, wobei wir uns Änderungen nach Maßgabe der Ziff. 4 vorbehalten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Zusatzleistungen zu buchen, verarbeiten wir unter Umständen weitere Informationen über Sie und Ihre Mitreisende, soweit diese zur Erbringung unserer Dienste erforderlich sind. Diese können z.B. Kontaktdaten, Alter, Informationen über bisherige Reise- und Eventbuchungen oder individuelle Essgewohnheiten (Vegetarisch, Vegan) betreffen
6. REISEVERSICHERUNGEN
Bitte beachten Sie, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nur dann im Reisepreis enthalten ist, wenn sie ausdrücklich auf der Buchungsbestätigung aufgeführt ist. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer derartigen Versicherung.
7. RÜCKTRITT
7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Stornogebühren für Hotelpauschalreisen betragen (wenn nicht abweichend auf der Rechnung vermerkt) pro Person in Prozent des jeweiligen Reisepreises:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25 %,
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35 %,
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50 %,
bis einen Tag vor Reiseantritt 80%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %.
7.3. Wahlweise können wir anstelle dieses Ersatzanspruches eine angemessene Rücktrittspauschale in Höhe eines vom Hundertsatzes des Reisepreises verlangen, die sich in der Regel an den vereinbarten Stornobedingungen unserer Vertragspartner orientiert.
7.4. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, also die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
8. UMBUCHUNG
Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) gegen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 25,00 p.P. vor. Bitte beachten Sie, dass eine Umbuchung nur innerhalb der vereinbarten Stornofristen möglich ist. Nach Ablauf der Stornofristen kann eine Umbuchung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag um gleichzeitiger Anmeldung zur geänderten Reise durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
9. WECHSEL DES REISETEILNEHMERS
9.1. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind in der Regel bis zum Reisebeginn möglich. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 p.P. zu verlangen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder vertragliche Vereinbarungen mit den Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Villa etc.) entgegenstehen.
9.2. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
10. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Wenn Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
11. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
12. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Weiter haften wir für ein Verschulden der von uns mit der Leistungserbringung betrauten Person (Leistungsträger).
13. GEWÄHRLEISTUNG
13.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder vertragsgemäß erbracht werden, können Sie Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
13.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, uns oder unserer Vertretung vor Ort den Mangel anzuzeigen.
13.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie – in Ihrem eigenen Interesse möglichst schriftlich – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
14. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
14.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob noch fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
14.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet waren.
14.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist weiterhin insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
14.4. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelahara und der Montrealer Vereinbarung (nur soweit Flüge nach USA und Kanada betroffen sind). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
15. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden.
15.2. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt.
15.3. Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
16. PASS-, EINREISE-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
16.1. Wir informieren Sie über die wesentlichen Pass- Visa und Gesundheitsbestimmungen für deutsche Staatsbürger. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.
16.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
18. GERICHTSSTAND
18.1 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Köln.
18.2 Wir nehmen derzeit nicht an freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
19. SERVICEENTGELD
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlung mit Kreditkarte Gebühren anfallen können. Bitte erfragen Sie bei Ihrem Reiseberater die aktuellen Kosten.
20. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.